Viele Studenten arbeiten während des Studiums nebenher!
Um was für Tätigkeiten es sich dabei genau handelt ist wichtig für die Frage, ob Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen sind oder nicht. Auch der Zeitraum und der Zeitpunkt sind von Bedeutung.
Grundsätzlich gilt, dass Sie in der Beschäftigung versicherungsfrei sind, sofern die Arbeit ein geregeltes Studium nicht behindert. Hierfür wurden bestimmte Kriterien festgesetzt. Ordentlich Studierende sind während des Semesters versicherungsfrei, wenn sie während der Vorlesungszeit bis einschließlich 20 Std. wöchentlich arbeiten oder die Beschäftigung nur in der vorlesungsfreien Zeit auf mehr als 20 Std. wöchentlich ausgeweitet wird oder wenn sie in Einzelfällen in den Abend- oder Nachtstunden an mehr als 20 Std. wöchentlich beschäftigt sind. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Tobias Dornseifer, Tel.: 02304 / 9826 – 312.
Referendarzeit der Lehrer und Juristen
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