Herzlich Willkommen bei der BKK VDN

Flash-Ticker

Studenten

Bild: Drucker

Sozialversicherungspflicht bei Jobs

Viele Studenten arbeiten während des Studiums nebenher!

Um was für Tätigkeiten es sich dabei genau handelt ist wichtig für die Frage, ob Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen sind oder nicht. Auch der Zeitraum und der Zeitpunkt sind von Bedeutung.

Grundsätzlich gilt, dass Sie in der Beschäftigung versicherungsfrei sind, sofern die Arbeit ein geregeltes Studium nicht behindert. Hierfür wurden bestimmte Kriterien festgesetzt. Ordentlich Studierende sind während des Semesters versicherungsfrei, wenn sie während der Vorlesungszeit bis einschließlich 20 Std. wöchentlich arbeiten oder die Beschäftigung nur in der vorlesungsfreien Zeit auf mehr als 20 Std. wöchentlich ausgeweitet wird oder wenn sie in Einzelfällen in den Abend- oder Nachtstunden an mehr als 20 Std. wöchentlich beschäftigt sind. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Tobias Dornseifer, Tel.: 02304 / 9826 – 312.

Anerkennungsjahr (Berufspraktika von Erziehern/Erzieherinnen), Praktikum von Ärzten (AIP), Praktikum der Apotheker (Kandidaten der Pharmazie)

Referendarzeit der Lehrer und Juristen

Diplomarbeit im Betrieb

 


BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
TEL 02304 9826-0 • FAX 02304 9826-500 • MAIL info@bkk-vdn.de 
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr

Ihre BKK VDN bietet Ihnen die nötige Unterstützung - von der Geburt bis zum Erwachsenwerden Ihres Kindes.

weiter lesen...
Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine MAIL an info@bkk-vdn.de. Lesen Sie hier z. B. die Top 20 rund ums Thema Arzneimittel.
weiter lesen...
Verspannungen vermeiden: Die richtige Körperhaltung am Arbeitsplatz. 
weiter lesen...