Ihre wichtigsten Wahlrechte im Überblick:
Wechseln Sie den Arbeitgeber, so gelten für Sie die normalen Wahlrechte als Pflicht- oder freiwillig Versicherte/r.
Bindungsfrist bei Kassenwechsel:
Pflicht- und freiwillig Versicherte sind an die Wahl ihrer Krankenkasse grundsätzlich mindestens 18 Monate gebunden.
Sonderkündigungsrecht:
Erhebt Ihre Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie den Zusatzbeitrag oder verringert sie die Prämienzahlung, können Sie Ihre Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung kündigen. Ihre Mitgliedschaft endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Die Bindungsfrist von 18 Monaten müssen Sie in diesen Fällen nicht einhalten.
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