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Flash-Ticker

Kassenwechsel

Bild: Drucker

Ihre wichtigsten Wahlrechte im Überblick:

  • Pflichtversicherte
    Alle Pflichtversicherten, z. B. Arbeitnehmer, können grundsätzlich jederzeit ihrer derzeitigen Krankenkasse kündigen und zu uns wechseln. Einzuhalten ist lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.
  • Freiwillig Versicherte
    Versicherte, die bei einer anderen Kasse freiwillig versichert sind, können diese Versicherung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen und direkt im Anschluss Mitglied unserer BKK werden.
  • Neuer Arbeitsplatz
    Nehmen Sie erstmalig eine Beschäftigung auf oder beginnen Sie Ihr Berufsleben mit einer Ausbildung, können Sie sich sofort bei uns versichern. Nennen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach die BKK VDN als Ihre Krankenkasse; dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Ausbildung/Beschäftigung geschehen.

 

Wechseln Sie den Arbeitgeber, so gelten für Sie die normalen Wahlrechte als Pflicht- oder freiwillig Versicherte/r.

 

Bindungsfrist bei Kassenwechsel:
Pflicht- und freiwillig Versicherte sind an die Wahl ihrer Krankenkasse grundsätzlich mindestens 18 Monate gebunden.


Sonderkündigungsrecht:
Erhebt Ihre Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie den Zusatzbeitrag oder verringert sie die Prämienzahlung, können Sie Ihre Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung  oder der Prämienverringerung kündigen. Ihre Mitgliedschaft endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Die Bindungsfrist von 18 Monaten müssen Sie in diesen Fällen nicht einhalten.

Die Krankenkassen haben ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt Ihre Krankenkasse dieser Hinweispflicht Ihnen gegenüber verspätet nach, verschiebt sich für Sie die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.


BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
TEL 02304 9826-0 • FAX 02304 9826-500 • MAIL info@bkk-vdn.de 
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr

Ihre BKK VDN bietet Ihnen die nötige Unterstützung - von der Geburt bis zum Erwachsenwerden Ihres Kindes.

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Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine MAIL an info@bkk-vdn.de. Lesen Sie hier z. B. die Top 20 rund ums Thema Arzneimittel.
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