15,5 %
Allgemeiner Beitragssatz
Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Selbständige mit gewähltem Krankengeldanspruch.
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €)
beträgt: 592,88 €.
Arbeitnehmeranteil (8,2 %): 313,65 €
Arbeitgeberanteil (7,3 %): 279,23 €
14,9 %
Ermäßigter Beitragssatz
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
15,5 %
Versorgungsbezüge
(z. B. Betriebsrente)
15,5 %
Rente
Der Rentenversicherungsträger trägt 7,3 %, das Mitglied 8,2 %.
1,5 %
Umlage (U1) ermäßigter Umlagesatz (ab 01.04.2012)
Erstattung: 50 %, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile
2,1 %
Umlage (U1) allgemeiner Umlagesatz (ab 01.06.2011)
Erstattung: 60%, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile
3,5 %
Umlage (U1) erhöhter Umlagesatz (ab 01.06.2011)
Erstattung: 80%, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile
0,36 %
Umlage (U2) (ab 01.06.2011)
Erstattung: 100%, zzgl. 20% pauschale Abgeltung der Arbeitgeberanteile bei Beschäftigungsverbot
0,04 %
Insolvenzumlagesatz
0,9 %
Sonderbeitrag
Für alle Mitglieder und Rentner.(Dieser Beitrag ist vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 berechnet sich aus
3.825,- € und beträgt:
34,43 €.
1,95 %
Pflegeversicherung mit Kindern
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt:
74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
2,2 %
Pflegeversicherung ohne Kinder
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt:
84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
0,975 %
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
1,225 %
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
19,6 %
Beitrag zur Rentenversicherung
15,0 %
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
13,0 %
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte
3,0 %
Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)