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Flash-Ticker

Beiträge

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15,5 %

Allgemeiner Beitragssatz
Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Selbständige mit gewähltem Krankengeldanspruch. 
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 592,88 €.
Arbeitnehmeranteil (8,2 %):  313,65 €
Arbeitgeberanteil (7,3 %): 279,23 €

14,9 %

Ermäßigter Beitragssatz
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

15,5 %

Versorgungsbezüge
(z. B. Betriebsrente)

15,5 %

Rente
Der Rentenversicherungsträger trägt 7,3 %, das Mitglied 8,2 %.

1,5 %

Umlage (U1) ermäßigter Umlagesatz (ab 01.04.2012)
 Erstattung: 50 %, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile

2,1 %

Umlage (U1) allgemeiner Umlagesatz (ab 01.06.2011)
Erstattung: 60%, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile

3,5 %

Umlage (U1) erhöhter Umlagesatz (ab 01.06.2011)
Erstattung: 80%, inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile

0,36 %

Umlage (U2) (ab 01.06.2011)
Erstattung: 100%, zzgl. 20% pauschale Abgeltung der Arbeitgeberanteile bei Beschäftigungsverbot

0,04 %

Insolvenzumlagesatz
 

0,9 %

Sonderbeitrag
Für alle Mitglieder und Rentner.
(Dieser Beitrag ist vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 berechnet sich aus 3.825,- € und beträgt: 34,43 €.

1,95 %

Pflegeversicherung mit Kindern
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

2,2 %

Pflegeversicherung ohne Kinder
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

0,975 %

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

1,225 %

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

19,6 %

Beitrag zur Rentenversicherung

15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte



13,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte



3,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)


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