Die Akupunkturbehandlung kann über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.
Die Akupunkturbehandlung wird dabei für folgende Indikationen erbracht:
-chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen
-chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Akupunkturleistungen können je Indikation bis zu 10mal, mit besonderer Begründung bis zu 15mal im Jahr erbracht werden. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Behandlung je Indikation erfolgen.
Allerdings kann nicht jeder Arzt Akupunkturbehandlung erbringen. Der Arzt muss eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.
Kleine Exkursion:
Wie wirkt eigentlich Akupunktur?
Bei der aus der chinesischen Medizin stammenden Methode der Nadelakupunktur sollen durch Punktion bestimmter Hautstellen mit legierten Metallnadeln Schmerzzustände oder Organkrankheiten beeinflusst werden. Diese Heilmethode hat in China eine bereits mehrere tausend Jahre alte Tradition.
Nach traditioneller chinesischer Vorstellung ziehen 14 untereinander verbundene Linien netzartig über die Körperoberfläche des Menschen. Wegen ihrer Ähnlichkeit mit dem Koordinatennetz der Erde werden sie auch als Meridiane bezeichnet. In den Meridianen fließt die Lebensenergie Qi. Sie gelangt an den auf den Meridianen gelegenen Akupunkturpunkten an die Körperoberfläche. Hier soll der Energiefluss des Meridians durch die Akupunktur beeinflusst werden.
Das historische Verhältnis der chinesischen Medizin in der Alten Welt und die in den letzten Jahren erheblich zugenommenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wirkungsweise der Nadelakupunktur haben zu einer intensiven Auseinandersetzung der westlichen Ärzte mit der Akupunktur geführt. Heute wird sie nahezu flächendeckend im gesamten Bundesgebiet von niedergelassenen Vertragsärzten - aber auch von anderen Medizinern, klinischen Einrichtungen und Heilpraktikern - angeboten.***
Viele Eingriffe und Operationen sind inzwischen dank verbesserter und modernerer Narkose-, Operations- und Behandlungstechniken in spezialisierten Arztpraxen oder Krankenhäusern ambulant möglich. Die Kosten hierfür trägt Ihre BKK VDN. Statt eine Nacht im Krankenhaus zu bleiben, können Sie bereits wenige Stunden nach der Operation wieder nach Hause in Ihre gewohnte Umgebung. Die medizinische Nachbehandlung wird entweder durch die spezialisierte Praxis oder Ihren Hausarzt, ggf. Facharzt sichergestellt.
Sie möchten nähere Informationen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Ihrer BKK VDN:
Dirk Schnippenkötter, Tel.: 02304 / 9826 -207, E-Mail: dirk.schnippenkoetter@bkk-vdn.de
Auch im Rahmen integrierter Versorgungsformen können vielfach stationäre Behandlungen vermieden werden. Operative Eingriffe können ambulant erfolgen. Wir erläutern Ihnen gerne, welche regionalen Versorgungsformen Ihnen zur Verfügung stehen.
Weitere Information auch unter spezielle Versorgungsformen

Ihr Arzt wählt für Sie aus Tausenden von verordnungsfähigen Medikamenten das Richtige aus. Ihre BKK VDN übernimmt für Sie die Kosten der vom Arzt verordneten apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel.
Wenn "nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel" zum Therapiestandard gehören, übernimmt Ihre BKK VDN auch hier die Kosten für:
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr
- Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Erwachsene bei Behandlung schwerwiegender Erkrankungen
Verordnet Ihr Arzt Ihnen ein Medikament über dem so genannten "Festpreis", sind die Mehrkosten von Ihnen zu tragen.
Unser Tipp: Fragen Sie in diesen Fällen nach Alternativen!
Zuzahlung:
Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10 v.H. des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5,00 Euro, zahlen Sie natürlich nur den geringeren Betrag.
Beispiel:
Sie erhalten ein Arzneimittel zum Abgabepreis von 70,00 Euro. 10 v.H. des Abgabepreises sind also 7,00 Euro. Die Zuzahlung beträgt damit 7,00 Euro (mehr als 5,00 Euro, weniger als 10,00 Euro).
Ab dem 01.01.2011 können Sie bei Rabattarzneimitteln oder Importarzneimitteln abweichend von der Austauschverpflichtung der Apotheke ein Präparat Ihrer Wahl erhalten. Dabei müssen Sie zunächst selbst die Kosten (Apothekenverkaufspreis) tragen. Im Anschluss daran können Sie die Kosten von Ihrer BKK VDN zurückverlangen, die der Kasse bei der Erbringung der Sachleistung entstanden wären. Ihre BKK VDN muss dabei pauschalisierte Abschläge in Abzug bringen. Achtung: Es können dadurch erhebliche Mehrkosten für Sie entstehen.
Beispiel:
Apothekenverkaufspreis: 50,00 Euro
Erstattungsbetrag: 20,45 Euro
Unser Tipp:
- Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
- Arzneimittel ohne Zuzahlung:
Seit Juli 2006 können preisgünstige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten gesetzlichen Vorraussetzungen von der Zuzahlung freigestellt werden. Die Versicherten brauchen in diesen Fällen also nichts zuzahlen.
Nähere Informationen unter folgendem Link: Zuzahlungfreie Arzneimittel
Unter diesem Link finden Sie ein Merkblatt mit Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie.
Lesen Sie hier die Top 20 der an uns gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel:
Die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) ersetzt ab 01.01.2006 den bisherigen Auslandskrankenschein bzw. die provisorische Ersatzbescheinigung. Einige wichtige persönliche Daten wie z. B. der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die Gültigkeitsdauer (das Ablaufdatum) und die Kennnummer der ausstellenden Krankenkasse werden auf der Karte festgehalten. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Daten, die für die Inanspruchnahme von Leistungen notwendig sind. Damit die Karte in allen europäischen Ländern erkannt und genutzt werden kann, sind zusätzlich das EU-Emblem und das Kürzel des ausstellenden Staates auf der Karte.
Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Großbritannien für die unmittelbar notwendige Behandlung und die fortlaufende Versorgung chronischer Erkrankungen z. B. Diabetes. Bei bewusster Wahl einer Behandlung im Ausland ist die Kostenübernahme vorher mit der BKK VDN abzusprechen. Dies gilt auch, wenn eine besondere medizinische Betreuung notwendig ist z. B. bei Dialysebehandlungen.
In einigen anderen Urlaubsländern können Sie mit einer Anspruchsbescheinigung ("Auslandskrankenschein") Ihrer BKK die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns hierzu vor Reisebeginn einfach an.
Für einen entspannten Start in den Urlaub laden Sie sich hier unsere Checkliste herunter.
Unser Tipp: Vor einer Auslandsreise sollten Sie eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ab.
Vorbeugen ist besser als heilen - Denken Sie an Ihre Auslandsimpfungen
Endlich Urlaub und nichts wie weg. Mit Ihrer BKK VDN gar kein Problem. Wir übernehmen für Sie, auch bei privaten Auslandsaufenthalten, alle Schutzimpfungen, die von der STIKO für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Zu diesen Impfungen zählen zum Beispiel Hepatitis A, Hepatitis B und Cholera. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Ihrem sorgenfreien Urlaub nichts mehr im Wege steht.
Allerdings bedeutet das Reisen in fremde Länder, eine Belastung für den Körper, z. B. durch andere klimatischen Bedingungen, fremden Speisen und Getränken, sowie die Zeitumstellung. Bei sorgfältiger Reisevorbereitung und Berücksichtigung einiger Verhaltensregeln vor Ort, können jedoch eine Vielzahl von Gesundheitsrisiken vermieden oder zumindest reduziert werden.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor jeder Reise zu den medizinischen Gesundheitsrisiken in Ihrem Reiseland und lassen Sie sich von einem fachkompetenten Arzt individuell bezüglich der Impfempfehlungen beraten.
Gute Reise!
Impfberatung:
Ihre BKK VDN erstellt Ihnen kostenlos schriftliche Impfberatungen für das Inland und Ausland, die individuell für jede einzelne Reise ausgearbeitet werden.
Sie müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und uns diesen per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.
Spätestens nach 3 Arbeitstagen erhalten Sie eine Ausarbeitung.
Download Fragebogen Inland
Download Fragebogen Ausland

Zu den ärztlichen Leistungen gehören neben dem Arztbesuch auch die Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung sowie die psychotherapeutische Behandlung. Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie den Arzt grundsätzlich frei wählen. Der Gesetzgeber gibt hierbei einen Rahmen von Ärzten und Einrichtungen vor, unter denen Sie wählen können.
Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne, sprechen Sie uns einfach an!
Ärzte und Einrichtungen, unter denen Sie frei wählen können sind u. a.:
- zugelassene oder ermächtigte Ärzte ("Kassenärzte"),
- ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen,
- eigene Einrichtungen der Krankenkassen,
- vertraglich verpflichtete Ärzte und Zahnärzte,
- zum ambulanten Operieren zugelassene Krankenhäuser,
- ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen,
- Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens,
- diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen.
Informationen zur Praxisgebühr!!!
Gesundheit ist ein Stück Lebensqualität, aber auch ein unschätzbares Gut. Unser aller Ziel sollte es deshalb sein, mit der eigenen Gesundheit verantwortungsbewusst umzugehen.
Ihre BKK VDN möchte Sie dabei tatkräftig unterstützen. Deshalb freuen wir uns, Ihnen mit der BKK- Aktiv-Woche eine bundesweit einzigartige Gesundheitsidee anbieten zu können.
Die BKK-Aktiv-Woche, die in ausgewählten Kurorten durchgeführt wird, ist eine qualifizierte Maßnahme zur Gesundheitsförderung. Sie erleben in fröhlicher Gemeinschaft ein interessantes und aktives Gesundheitsprogramm vom Entspannungstraining über Wirbelsäulengymnastik bis hin zu Walking oder Belastungstests. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps für den Alltag.
Ihre BKK VDN unterstützt dieses Programm mit einem Zuschuss von 160 € für Erwachsene und 110 € für Kinder. Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial mit den aktuellen Preisen und Terminen zu.
Starten Sie mit uns in ein aktives Leben. Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß, viel Freude und vor allem viel Erfolg.
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Gesundheit (fast) zum Nulltarif - 4 Tage für Ihre Gesundheit.
Wie wäre es, wenn Sie einmal ein paar Tage mit aktiver Gesundheitsvorsorge verbinden würden?
... und das schon ab 29 €!
Ein zentrales Anliegen Ihrer BKK VDN ist es, die Gesundheit der Versicherten zu fördern. Wir wollen, dass es Ihnen gut geht.
Jedes Programm besteht aus 2 unterschiedlichen Kursbausteinen aus den Bereichen Entspannung (z.B. Progressive Muskelrelaxation), Bewegung (z.B. Rückenschule) oder Ernährung (z.B. Ernährungskurs).
In ausgewählten, renommierten Kurorten von der Ostsee über die Mittelgebirge bis ins Allgäu hinein findet jeder Möglichkeiten für sich, in landschaftlich reizvoller Umgebung Körper und Geist zu entspannen und zu stärken.
Zu diesem qualitätsgeprüften Gesundheitsangebot übernimmt Ihre BKK VDN die Kosten für das Präventionsprogramm in Höhe von 150 €/Jahr. Sie tragen lediglich die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Für die Unterbringung steht vom günstigen Gästehaus bis zum 4-Sterne-Hotel für jeden Geldbeutel etwas bereit - ab 29 € Eigenanteil.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann sollten Sie sich umfassend bei uns informieren!
Telefon: 02304 9826 -0
Hinweis: Der Nachweis über die Teilnahme am Gesundheitsprogramm ist Voraussetzung für den Präventionszuschuss und die günstigen Eigenanteile!

Unter dem Namen BKK MedPlus bietet Ihre BKK VDN chronisch kranken Versicherten jetzt qualifizierte, speziell auf das jeweilige Krankheitsbild zugeschnittene Behandlungsprogramme an.
Diese so genannten "Disease-Management-Programme" (DMP) wurden von Ärzten und Wissenschaftlern entwickelt, um eine verbesserte und umfassende medizinische Versorgung zu garantieren. BKK MedPlus sorgt unter anderem dafür, dass alle für Ihre Behandlung wichtigen Fachleute optimal zusammenarbeiten und Sie nach dem neusten Stand der Wissenschaft behandelt werden.
Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse stehen dabei im Mittelpunkt!
Nutzen Sie die Chance, die Ihnen unsere Gesundheitsprogramme bieten!
Die Einschreibung erfolgt auf rein freiwilliger Basis und ohne zusätzliche Kosten für Sie - im Gegenteil, Sie sparen Zeit und Ihre Zuzahlungen verringern sich. Ihre BKK VDN erstattet Ihnen als eingeschriebenem Teilnehmer für jedes volle Kalenderjahr der Teilnahme 50 Euro*. Sofern Sie im Laufe eines Jahres teilnehmen, wird Ihnen ein anteilmäßiger Betrag ausgezahlt.
Das individuelle Gesundheitsprogramm Ihrer BKK VDN gilt für Versicherte mit folgenden chronischen Erkrankungen:
- Diabetes mellitus Typ II
- Diabetes mellitus Typ I
- Brustkrebs
- Koronare Herzerkrankung
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Wir teilen Ihnen gerne mit, ob auch für Sie eine Teilnahme an BKK MedPlus möglich ist. Sprechen Sie uns einfach an oder lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt beraten. Listen der Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Spezialisten) liegen uns vor und können jederzeit von Ihnen angefordert werden. Gerne senden wir Ihnen auch Informationsmaterial zu.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin bei Ihrer BKK VDN ist:
Gertrude Crailiuc
Telefon: 02304 / 9826 -210
E-Mail: gertrude.crailiuc@bkk-vdn.de
Qualitätssicherung im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP)
Der Erfolg der strukturierten Behandlungsprogramme ist eng verknüpft mit dem fortwährenden Bestreben aller Beteiligten nach optimaler Nutzung dieser Programme. Die BKK VDN hat hierbei die Aufgabe, ihren Kunden den Zugang zum Programm zu erleichtern und sie durch das Programm zu begleiten. Diese Aufgabe hat die BKK VDN sehr ernst genommen. Auf der Grundlage der Dokumentationsdaten hat die BKK VDN zahlreiche Kunden schriftlich und telefonisch erinnert, informiert, zur Eigeninitiative motiviert und beraten.
Überwiegend schriftlich wurde an Arzttermine oder empfohlene Schulungstermine erinnert. Informationsbriefe klärten unsere Kunden über Begleit- oder Folgeerkrankungen, deren Risiko sowie Mittel und Wege, sie zu vermeiden, auf. Für medizinische und organisatorische Rückfragen stand und steht auch in Zukunft unseren Kunden unser Informationstelefon zur Verfügung. Hier beantworten hochqualifizierte Kräfte einschließlich der jeweiligen Fachärzte alle Fragen sowohl zur Gesundheit als auch zum organisatorischen Ablauf der strukturierten Behandlungsprogramme. Das Informationstelefon wurde auch von vielen niedergelassenen Ärzten in Anspruch genommen.
Auch die Erinnerungen an die vom behandelnden Arzt empfohlenen Schulungstermine erhalten Erläuterungen und weitergehende Informationen zu der empfohlenen Schulung. Weiterhin sollen sie den Versicherten motivieren, an der Schulung teilzunehmen. Um zu verhindern, dass geplante Arztbesuche versäumt werden, verschickt die BKK VDN einmal pro Quartal Erinnerungen an den Arztbesuch.
Die Patientinnen mit Brustkrebs können jeden Mittwochnachmittag einem Facharzt für Gynökologie spezielle Fragen stellen und seine Meinung zu ihren Problemen erfragen.

Sie wünschen sich ein Kind? Sie sind schwanger? Ihre BKK VDN bietet Ihnen mit BabyCare ein erfolgreiches Programm zur Verringerung von Frühgeburten.
Jede zehnte Erstgeburt ist eine Frühgeburt. Die Frühgeburt ist damit die bedeutendste Komplikation in der Schwangerschaft.
Frühgeborene weisen oft lebenslänglich erhöhte Krankheiten und Beschwerden auf. Grund genug, zu unternehmen.
Namhafte Ärzte und Wissenschaftler haben deshalb das Programm BabyCare entwickelt.
Das BabyCare Angebot besteht:
Unser Bonusprogramm BoNickel: Gesund leben zahlt sich aus! Wer die eigene Gesundheit aktiv stärkt und vorsorgt, belohnt sich selbst. Denn ein gesundheitsbewusstes Verhalten steigert die Lebensqualität. Man ist aktiver, fühlt sich besser, kann Stress im Alltag leichter bewältigen und das Leben intensiver genießen. BoNickel, das Bonusprogramm der BKK VDN, unterstützt eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge für die ganze Familie. Mitmachen zahlt sich nicht nur für Ihre Gesundheit aus: BoNickel belohnt Sie und Ihre Angehörigen bei erfolgreicher Teilnahme mit attraktiven Geldprämien, die mit jedem Jahr der Teilnahme steigen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten, um Ihren BoNickel-Punktestand und damit Ihre Prämie zu erhöhen. Sie können somit bis zu 100 Euro, als Familie sogar bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet bekommen. Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können alle Mitglieder und deren mitversicherte Ehegatten bzw. Lebenspartner. Mitversicherte Kinder erwerben keine eigenen BoNickel, sondern sammeln bei ihren Eltern mit. Jeder Teilnehmer erhält eine eigene BoNickel-Card, auf der alle Maßnahmen, die wir im Rahmen unseres Bonusprogramms belohnen, vermerkt werden können. Was wird belohnt? Um einen Bonus zu erhalten, müssen Sie unsere Startvoraussetzungen und drei Maßnahmen bzw. Kriterien aus der Kategorie BoNickelplus erfüllen. Die Startvoraussetzungen umfassen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für die ganze Familie. Für die Teilnehmer, die beispielsweise aufgrund ihres Alters keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können, gilt die Teilnahme als nachgewiesen. Gleiches gilt, wenn in dem entsprechenden Jahr keine Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind. Startvoraussetzungen:
Elterngeld wird für die Lebensmonate des Kindes gewährt. Die anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in jedem der beantragten Monate von Anfang an vorliegen. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen vor der Geburt
von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent,
von 1.220 Euro zu 66 Prozent,
zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent
ersetzt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern kann sich der nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeldanspruch erhöhen.
Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.
Partnermonate:
Beim Elterngeld sind Partnermonate möglich. Es werden Mütter und Väter gleichermaßen unterstützt. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monate. Die Partner können die Elterngeld Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann zum Beispiel erst ein Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere zwei weiteren Monatsbeträge nehmen. Beide Partner können die Monatsbeträge für das Elterngeld auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend.
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
Mutter oder Vater des Kindes haben nach der Geburt Anspruch auf bis zu 36 Monate unbezahlter Freistellung von der Berufstätigkeit.
Der Arbeitgeber muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich darüber informiert werden, ob und ggf. für welchen Zeitraum die Elternzeit genommen wird. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wurde mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart, endet die Elternzeit am dritten Geburtstag Ihres Kindes.
Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden in der Woche einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Elternzeit hat. Bei einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bedarf es der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers.
Für versicherungspflichtige Mitglieder, die unmittelbar in Anschluss an die bisherige Mitgliedschaft Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld beziehen, bleibt die Mitgliedschaft für diesen Zeitraum beitragsfrei erhalten.
Notwendige Fahrkosten dürfen die Krankenkassen nur übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sind.
So ist bei ambulanter Behandlung z. B. Arztbesuch eine Beteiligung an den Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung möglich.
Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne, sprechen Sie uns einfach an!
Ihr Eigenanteil je Fahrt beträgt 10% der Kosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten.
Unser Tipp: Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen gemeinsam und einheitlich Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden.
Seit dem 01.01.2005 gelten für Einlagen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfen und Stomaartikel bundesweit einheitliche Festbeträge.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei den entsprechenden Leistungserbringern z. B. Sanitätshaus, Apotheke, Hörgeräteakustiker oder Optiker, ob das Hilfsmittel zum Festbetrag abgegeben wird. Denn liegen die Kosten über dem Festbetrag, so kann der Leistungserbringer den Differenzbetrag von Ihnen verlangen.
Bitte beachten Sie auch die Festbetragsregelungen für Arzneimittel (siehe Arzneimittel).
Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie alle zwei Jahre einen kostenlosen Gesundheits-Check Up vornehmen lassen.
Inhalt und Ablauf:
In das Glücksgefühl werdender Eltern über das bevorstehende "freudige Ereignis" mischt sich auch immer ein bisschen Besorgnis, ob die Schwangerschaft problemlos verläuft und das Kind gesund ist. Denn noch immer kommen in Deutschland viele Babys als "Frühchen" (Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche) zur Welt.
Dabei könnte ein Großteil der verfrühten Geburten vermieden werden. So werden z. B. ca. zwei Drittel aller Frühgeburten durch aufsteigende Genitalinfektionen der Mutter ausgelöst. Aber auch andere Risikofaktoren wie Rauchen, psychische Belastungen, Alkoholkonsum und ungesunde Ernährung können für eine Frühgeburt verantwortlich sein.
Um Ihnen diese Sorgen zu erleichtern, bietet Ihnen die BKK VDN mit dem Programm "Hallo Baby" eine Möglichkeit, die Qualität Ihrer Versorgung während der Schwangerschaft zu verbessern. Ziel ist es, die Frühgeburtenrate zu senken, über Risikofaktoren des plötzlichen Säuglingstods aufzuklären, die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Frauenärzten/-ärztinnen und Perinatalzentren zu verbessern und Schwangerschaft und Geburt für Eltern und Kind so sorgenfrei wie möglich zu gestalten. An "Hallo Baby" teilnehmen können alle schwangeren Frauen, die bei der BKK VDN versichert und bei einem der teilnehmenden Frauenärzte/-ärztinnen in Behandlung sind.
Neben einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Testhandschuhe, mit denen Sie zwei Mal in der Woche den ph-Wert selbst bestimmen können; die Anwendung der Handschuhe erklärt Ihnen Ihr/e Frauenarzt/-ärztin. So können Infektionen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die eingeschriebenen Frauenärzte/-innen besuchen jährlich zertifizierte Fortbildungen und stehen in engem Kontakt mit den teilnehmenden Krankenhäusern, die auf die Betreuung von "Frühchen" spezialisiert sind (Perinatalzentren/Geburtshilflich-neonatologische Schwerpunkte).
Sollte Ihr Baby also dennoch den errechneten Geburtstermin nicht abwarten und vor der 37. Schwangerschaftswoche das Licht der Welt erblicken wollen, wird Ihr/e Arzt/Ärztin Sie an eines dieser Perinatalzentren überweisen.
Unser Angebot für Sie:
- Ausführliches Gespräch mit dem/der behandelnden Frauenarzt/-ärztin über
individuelle Risikofaktoren
- Ermittlung von Risikofaktoren für eine Frühgeburt
- Informationsmaterial zu Schwangerschaft und Geburt
- Testhandschuhe zur ph-Wertmessung
- Aufklärung über die optimale Schlafumgebung des Babys
- Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen im ambulanten und stationären Bereich
- Screening auf Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes)
Diese Leistungen sind selbstverständlich für Sie kostenlos!
Wenn Sie in der Schwangerschaft aufhören möchten zu rauchen, ermöglicht Ihnen die BKK VDN gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Teilnahme an einem speziellen Nichtraucher-Programm.
Teilnehmer an "Hallo Baby":
Niedergelassene Frauenärzte/-ärztinnen in Nordrhein und Westfalen-Lippe
Perinatalzentren /Geburtshilflich-neonatologische Schwerpunkte
Eine Liste der teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen und Krankenhäuser finden Sie unter
www.bkk-nrw.de.
Ihre Ansprechpartner:
BKK VDN
Marc Szewelancyk
Tel.: 02304 / 9826 - 263
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Consult
Herr Bausch
Tersteegenstr. 3
40474 Düsseldorf
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Consult
Herr Vieten
Robert-Schimrigk-Str. 8
44141 Dortmund
Sie haben die Möglichkeit, an einem Hausarztprogramm teilzunehmen. Dieses wird u. a. in folgenden Regionen angeboten:
Die Vorteile für Sie bestehen in hohen Qualitätsansprüchen an den behandelnden Hausarzt sowie in attraktiven Serviceleistungen. Hierzu gehören um nur einige zu nennen:
Teilnahmeberichtigt sind in der Regel Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei uns krankenversichert sind. In einigen Regionen können auch Kinder unter 18 Jahren am Hausarztprogramm teilnehmen.
Die Teilnahme ist freiwillig und beinhaltet eine Bindung an den jeweiligen Hausarzt für mindestens 1 Jahr. Der Hausarzt übernimmt damit die Rolle eines Koordinators im Gesundheitssystem. Fachärztliche Leistungen dürfen in der Regel nur auf Überweisung durch den betreuenden Hausarzt in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind davon Fachärzte für Frauen- und Augenheilkunde.
Rufen Sie uns an, wir können Ihnen sagen, ob auch Ihr Hausarzt an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt. Oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Hausarzt.
Sie erhalten von Ihrer BKK VDN auf Antrag Haushaltshilfe, wenn Ihnen u. a. wegen Krankenhausbehandlung oder einer Krankheit, die ärztlicherseits bescheinigt wurde, die Haushaltsführung nicht möglich ist und sich mindestens ein Kind im Haushalt befindet, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Außerdem kann eine Haushaltshilfe gewährt werden, wenn sich im Haushalt ein behindertes Kind befindet, das auf Hilfe angewiesen ist.
Leistungsdauer
Bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie Schwangerschaft und Entbindung ist keine zeitliche Begrenzung der Haushaltshilfe vorgesehen. Bei akuter Erkrankung kann die Haushaltshilfe längstens für vier Wochen gewährt werden, in medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausdehnung auf acht Wochen erfolgen.
Die Haushaltshilfe kann erbracht werden durch:
- den Ehe/Lebenspartner
- eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe z. B. Freunde oder Nachbarn
- einen ambulanten Pflegedienst z. B. caritative Einrichtungen
Kostenerstattung beim Ehe/Lebenspartner
Ihre BKK VDN erstattet Ihnen bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub den Nettoverdienstausfall bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 127,50 € abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die Erstattung ist auf längstens zwei Monate begrenzt.
Kostenerstattung bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe
Ihre BKK VDN übernimmt die Kosten für maximal acht Stunden täglich bei einem Tageshöchstsatz von 66 Euro (8,25 € pro Stunde) abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad z. B. Eltern, Geschwister, Schwiegereltern oder Schwägerin dürfen keine Kosten erstattet werden; Ihre BKK VDN übernimmt jedoch die erforderlichen Fahrkosten und eventuell auch den Verdienstausfall bis zu 127,50 € täglich abzüglich der Zuzahlung.
Kostenübernahme bei ambulanten Pflegediensten
Bei kassenzugelassenen Vertragspartnern werden die Kosten für maximal acht Stunden täglich übernommen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen abzüglich der Zuzahlung.
Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Haushaltshilfe, mindestens 5 € und höchstens 10 €; allerdings nicht mehr als die kalendertägliche Haushaltshilfe. Die Zuzahlung ist durch die Krankenkasse einzubehalten.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung.
Unser Tipp: Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie direkt hier herunterladen. Zusätzlich bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
Heilmittel sind sächliche Mittel, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Es handelt sich meist um persönliche medizinische Leistungen
Zu den Heilmitteln gehören z. B. Atem-/Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie, Krankengymnastik und Massagen.
Ihr Arzt verschreibt Ihnen das Heilmittel auf einer entsprechenden Verordnung. Damit Sie die Heilmittel bei Bedarf noch schneller in Anspruch nehmen können, hat Ihre BKK VDN auf die Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet, d. h. Sie können die von Ihnen benötigten Heilmittel schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Versicherte mit besonders schweren und langfristigen Schädigungen oder Beeinträchtigungen können den Heilmittelbedarf langfristig von der BKK VDN genehmigen lassen. Diese Heilmittel unterliegen nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Vertragsarztes. Für diese Heilmittel gibt es allerdings keinen Genehmigungsverzicht. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Zuzahlung
Die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10% des Heilmittels. Zusätzlich fällt je Verordnung noch eine einmalige Gebühr von 10,00 € an.
Unter Verordnung ist das "Rezept" und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel zu verstehen.
Beispiel:
Auf einem "Rezept" werden Ihnen Fango und Massage verordnet.
Als Zuzahlung fallen also einmal 10,00 € für die Verordnung sowie 10% der Heilmittelkosten für Fango und Massage an.
Unser Tipp: Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.

Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln übernimmt Ihre BKK VDN für Sie die Kosten in Höhe der Vertragspreise bzw. in Höhe des jeweils geltenden Festbetrages.
Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Hörhilfen, Arm-/Beinprothesen, Bandagen, Orthesen, Einlagen, Schuhzurichtungen, orthopädische Schuhe oder Blutdruck-/Blutzuckermessgeräte.
Zuzahlung für Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Hilfsmittel 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro; jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Beispiel:
Sie erhalten ein Hilfsmittel zum Abgabepreis von 60,00 Euro. 10% des Abgabepreises sind also 6,00 Euro. Die Zuzahlung beträgt damit 6,00 Euro (mehr als 5,00 Euro, weniger als 10,00 Euro).
Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Abweichend von der o. g. Zuzahlungsregelung leisten Versicherte für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel z. B. Windeln bei Inkontinenz 10% des Abgabepreises je Packung, höchstens jedoch 10,00 Euro für den Monatsbedarf je Indikation. Ein Mindestbetrag, wie bei Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, entfällt hier.
Die Zuzahlung ist auf einen maximalen Monatsbetrag von 10,00 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel aufgrund einer oder mehrer Indikationen benötigt werden bzw. ob es sich um verschiedene Produkte handelt.
Einziehung der Zuzahlung
Die Zuzahlung ist direkt an den Leistungserbringer z. B. Sanitätshaus oder Apotheke zu leisten.
Unser Tipp: Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
Sehhilfen
Fortschritt und Tradition -
Homöopathische Behandlung
Ab sofort können Sie als BKK VDN Versicherte(r) Behandlungen mit klassischer Homöopathie über Ihre Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen!
Durch den integrierten Versorgungsvertrag Homöopathie haben Sie als BKK VDN Versicherte(r) die Möglichkeit, sich auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie beraten und behandeln zu lassen. Diese Leistung bieten wie Ihnen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit der Unterstützung von Apothekern an.
Was ist Homöopathie eigentlich?
Die Homöopathie ist eine eigenständige Arzneitherapie auf Naturbasis mit einer klar definierten Vorgehensweise. Sie wird seit über 200 Jahren von Ärzten und Nichtärzten bei akuten wie chronischen Erkrankungen angewendet.
Die Homöopathie kann u. a. bei den folgenden Gruppen von Krankheitsbildern erfolgreich sein:
- Psychovegetative Störungen, z. B. Schlafstörungen, Ängste oder Depressionen
- Funktionelle Erkrankungen, wie Migräne, Menstruationsstörungen oder hoher/
niedriger Blutdruck
- Allergische Erkrankungen, etwa Heuschnupfen, Ekzeme oder Asthma
- Entzündliche Erkrankungen, soweit sie noch nicht zu Organveränderungen geführt
haben: unter anderem Nebenhöhleninfekte, Blasenentzündung und entzündliche
Darmerkrankungen
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Arztes, unter Abwägung aller Umstände, der eigenen Erfahrung wie auch der therapeutischen Alternativen, die Indikation zu einer homöopathischen Therapie zu stellen.
Die Ärzte und Apotheken, die an unserem speziellen Versorgungsvertrag teilnehmen, pflegen einen gegenseitigen Informationsaustausch über die Behandlung. Im Einzelfall auftretende Fragen und Probleme werden gemeinsam geklärt. Die Gespräche dienen der Arzneimittelsicherheit und der Unterstützung der Therapie des Arztes. Die Therapiehoheit des behandelnden Arztes bleibt jedoch immer gewahrt.
Ärztliche Leistungen:
- Homöopathische Erstanamnese
- Repertorisation (In der Homöopathie wird so der Weg beschrieben, um das richtige Arzneimittel zu finden.)
- Homöopathische Analyse
- Homöopathische Folgeanamnese
- Homöopathische Beratung
- Kommunikation mit den teilnehmenden Apotheken
Leistungen der Apotheken:
Die Apotheken informieren und beraten - soweit erforderlich - über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel. Insbesondere über
- Art der Anwendung
- Dosierung
- Dauer der Anwendung
- Maßnahmen bei Erstverschlechterung bzw. bei (vermeintlich) keinem Wirkungseintritt
- mögliche, die Wirkung homöopathischer Arzneimittel beeinträchtigende Faktoren
- Möglichkeiten und Grenzen der Kombination homöopathischer Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln
- Hinweise über die Hilfsstoffe homöopathischer Arzneimittel bei besonderen Patientengruppen
Am Versorgungsmodell können alle BKK VDN Versicherten teilnehmen, die einen homöopathisch tätigen, nach diesem Vertrag zugelassenen Arzt aufzusuchen und sich mit nach den Regeln der Homöopathie behandeln lassen möchten. Sie erklären Ihre Teilnahme durch eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei Ihrem Arzt.
Teilnehmende Ärzte und weitere Informationen können Sie bei uns erfragen.
Tel.: 02304 / 98 26 0
Ihre BKK VDN
Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Für ca. ein Viertel der Betroffenen endet die Krankheit tödlich. Im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchungen werden von Gynäkologen bei weiteren 100.000 Frauen Vorstufen der Krankheit festgestellt. Häufig ist hier nur eine Operation ein Ausweg.
Gebärmutterhalskrebs entsteht durch eine Infektion mit den so genannten Humanen Papilloma Viren (HPV), die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Schätzungen zufolge kommen 70 % der sexuell aktiven Menschen im Laufe ihres Lebens mit HP-Viren in Kontakt. Während dieser Kontakt für viele folgenlos bleibt, erkranken andere im schlimmsten Fall an Krebs.
Mediziner empfehlen daher Mädchen und Frauen, sich vor dem ersten sexuellen Kontakt impfen zu lassen.
Die BKK VDN trägt für Mädchen und Frauen zwischen dem 12. und 27. Lebensjahr die Impfkosten.
Für weitere Informationen zur Höhe und Abwicklung der Erstattung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der BKK VDN unter der Rufnummer 02304 / 98 26 -0 gerne zur Verfügung.
Impfberatung:
Ihre BKK VDN erstellt Ihnen kostenlos schriftliche Impfberatungen für das Inland und Ausland, die individuell für jede einzelne Reise ausgearbeitet werden.
Sie müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und uns diesen per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.
Download Fragebogen Inland
Download Fragebogen Ausland

Ihre BKK VDN übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn der Versicherte bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wenn eine Einstufung nach den Behandlungsbedarfsgraden 3, 4 und 5 vorliegen. Wird bei einem Versicherten eine Behandlung nach den Behandlungsbedarfsgraden 1 und 2 durchgeführt, so ist diese Behandlung zwischen den Patienteneltern und dem Zahnarzt über einen privaten Behandlungsvertrag zu vereinbaren.
Die kieferorthopädische Behandlung für das erste Kind wird von Ihrer BKK VDN mit 80% und für jedes weitere Kind, das sich in kieferorthopädischer Behandlung befindet, mit 90% übernommen. Die Erstattung des geleisteten Eigenanteils erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, gehören grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt nicht für erwachsene Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein solches Ausmaß haben, dass kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind.
Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne, sprechen Sie uns einfach an!
Kinderpflegekrankengeld erhalten Sie, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und es keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person gibt, die das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann. Ihr Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es muss behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Weiterhin muss das Kind gesetzlich krankenversichert sein.
Pro Elternteil stehen Ihnen zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr zu, bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Arbeitstage. Alleinerziehende erhalten Kinderpflegekrankengeld für maximal 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage. Die Höhe dieses Krankengeldes wird analog zum Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit berechnet.
Die finanzielle Absicherung im Fall Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist ein wesentliches Element im Leistungskatalog Ihrer BKK VDN.
Zunächst zahlt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in der Regel für sechs Wochen weiter. Bei Arbeitslosen zahlt die Bundesagentur für Arbeit Ihre Leistungen ebenfalls für sechs Wochen fort.
Danach zahlt Ihnen die BKK VDN Krankengeld, um Ihren Verdienstausfall weitestgehend zu ersetzen.
Das Krankengeld orientiert sich an Ihrem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden und Entgeltumwandlungen können die Höhe des Krankengeldes beeinflussen.
Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Bemessungsgrenze (kalendertäglich 127,50 €, davon 70% = 89,25 €), höchstens jedoch 90% des Nettoarbeitsentgeltes. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.
Während des Krankengeldbezuges zahlen Sie vom Krankengeld keine Beiträge zur Krankenversicherung. Von den Beiträgen zur Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung übernimmt Ihre BKK VDN die Hälfte der Beiträge für Sie. Eine Besonderheit gilt für kinderlose Krankengeldbezieher: auch aus dem Krankengeld ist hier der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung allein zu tragen.
Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wegen derselben Krankheit besteht ein Anspruch höchstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Die BKK-Verträge sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen. Ihre BKK-VDN übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung. Unter den zugelassenen Krankenhäusern können Sie grundsätzlich frei wählen. Allerdings muss die Klinik für die Behandlung geeignet sein und die Versorgung in einem wirtschaftlichen Rahmen erbringen.
Für weitere Informationen fragen Sie Ihre BKK VDN.
Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10,00 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an den Behandlungskosten.
Unser Tipp: Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
Hier gehts zum Klinikfinder
Unseren Versicherten steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und Früherkennung zur Verfügung:
Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten - beginnend mit der Entbindung - die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U11 für Säuglinge und Kinder bis zum 10. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Besonders wichtig ist auch die "Jugend-Gesundheitsuntersuchung" im 14. Lebensjahr (siehe Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche*).
Hinzu kommen zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat (2,5 bis 6 Jahre). Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Erwachsene einmal jährlich.
Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie alle zwei Jahre einen kostenlosen "Gesundheits-Check Up" vornehmen lassen, bei dem unter anderem eine beginnende Herz- Kreislauf- oder Nieren- Erkrankung, Diabetes und rheumatische Erkrankungen bereits im Ansatz erkannt werden können.
Weitere wichtige Vorsorgeuntersuchungen sind die der Krebsvorsorge. Sie haben das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu erkennen, um dann eine effektive Therapie durchzuführen.
Unser Leistungsplus:
Ab dem 20. Lebensjahr haben Sie bei Ihreer BKK VDN jedes 2. Jahr Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leistung beinhaltet unter anderem:
Gemäß den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien haben Frauen ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf:
- Gezielte Anamnese
- Spiegeluntersuchungen des Muttermundes
- Entnahme von Untersuchungsmaterial des Muttermundes und Gebärmutterhalses
- Mikroskopische Untersuchungen der Proben
- Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher Beratung
Zusätzlich ab einem Alter von 30 Jahren:
- Gründliches Abtasten der Brustdrüsen, Lymphknoten und der Haut
- Anleitung zur Selbstuntersuchung
Zusätzlich ab einem Alter von 35 Jahren:
- Alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung auf Hautkrebs
Zusätzlich ab einem Alter von 50 Jahren:
- Digitale Untersuchungen des Darmausganges
- Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 55 Jahren:
- Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (mit einem Abstand von zehn Jahren)
- ohne Darmspieglung -alle zwei Jahre Anspruch auf einen Schnelltest (Blut im Stuhl)
Zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr:
- Alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie der Brust
Gemäß den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien haben Männer ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf:
- Alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Hautkrebs
Zusätzlich ab einem Alter von 45 Jahren:
- Gezielte Anamnese
- Tastuntersuchungen: Lymphknoten, Haut, äußere Genitalien, Prostata (vom Rektum aus)
Zusätzlich ab einem Alter von 50 Jahren:
- Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 55 Jahren:
- Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (mit einem Abstand von zehn Jahren)
- ohne Darmspiegelung - alle zwei Jahre Anspruch auf den Schnelltest (Blut im Stuhl)
Hautkrebsscreening: siehe Krankheitsverhütung und Früherkennung
Sind Sie Mitglied mit Anspruch auf Krankengeld (Arbeitnehmerin), erhalten Sie von Ihrer BKK VDN für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung und für acht bzw. zwölf Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) nach der Entbindung Mutterschaftsgeld.
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro kalendertäglich. Die Differenz zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt zahlt weiterhin Ihr Arbeitgeber.
Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes reichen Sie einfach eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag ein. Diese stellt Ihnen der Arzt oder die Hebamme frühestens sieben Wochen vor der Geburt aus.
Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben z. B. Arbeitslosengeldempfängerinnen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Unser Tipp: Wenn Sie familienversichert sind und in einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Bund Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 33, 53113 Bonn (Tel: 0228 / 6191888 oder Email an mutterschaftsgeldstelle@bva.de).
Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes in diesen Fällen ist auch online unter www.mutterschaftsgeld.de möglich.
Nun ist der neue Erdenbürger endlich da, aber was muss man als Eltern/Elternteil alles beachten? Auch hier geben wir Ihnen wichtige Informationen:
Damit Ihr Kind sofort in die kostenlose Familienversicherung (Antrag zum herunterladen hier) aufgenommen werden kann, melden Sie es direkt nach der Geburt mit einer Geburtsbescheinigung bei uns an. Ihr Kind erhält dann innerhalb weniger Tage eine eigene Versichertenkarte.
Durch Früherkennungsuntersuchungen sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit Ihres Kindes abgewendet werden. Darum übernimmt Ihre BKK VDN die Kosten für 13 wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Ihr Kind erhält 12 Untersuchungen vom Tag der Geburt an bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres und eine Jugenduntersuchung im 14. Lebensjahr bei Vorlage der Versichertenkarte beim Arzt.
Bei Ihnen hat sich Nachwuchs angekündigt? Damit Sie sich unbeschwert auf die Geburt vorbereiten können, hat Ihre BKK VDN hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sind einige Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Nur eine regelmäßige ärztliche Betreuung kann gewährleisten, dass frühzeitig Krankheiten erkannt und behandelt werden können. Dies bietet eine größere Sicherheit für Mutter und Kind. Durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte erhalten Sie die Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Frauenarzt. Selbstverständlich entfällt für diese Untersuchungen die Praxisgebühr von 10,00 Euro.
Die Untersuchungsergebnisse trägt der Arzt in den Mutterpass ein, den Sie immer bei sich tragen sollten, da er wichtige Informationen zu Ihrer Schwangerschaft enthält.
Weiterhin übernimmt Ihre BKK VDN ggf. für Sie:
- Betreuung durch eine Hebamme
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
- Fahrkosten zur stationären Entbindung
- stationäre Entbindung ohne gesetzliche Zuzahlung bis zum 6. Tag nach der Entbindung
- Haushaltshilfe und
- häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung
- Leistungen im Rahmen von "Hallo Baby"
Tipp:
Praktische Unterstützung für Mütter bietet wellcome. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ins Haus und entlastet in einer familiären Übergangssituation.
Mehr Informationen und ein Liste der Standorte erhalten Sie unter "Wellcome"
Service:
Der FamilyCare-Newsletter begleitet Sie und Ihren Nachwuchs regelmäßig von der 20. Schwangerschaftswoche bis zum 10. Geburtstag und gibt viele praktische Tipps für die Familie.
Hier gehts zum FamiliyCare-Newsletter.
Von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist je Quartal für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulante Versorgung teilnehmenden Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten, die nicht auf Überweisung aus demselben Quartal erfolgt, eine Zuzahlung von 10 Euro zu erheben (Praxisgebühr).
Diese Praxisgebühr entfällt, wenn:
Ihre BKK VDN übernimmt in der Regel die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern, gegen Diphterie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Rotaviren, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, HPV (von 12 - 17 Jahre), Meningokokken, Pneumokokken, Varizella.
Erwachsenen empfehlen wir, alle 10 Jahre die Impfung gegen Wundstarrkrampf und Diphterie auffrischen zu lassen. Über 60-jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza).
Die BKK VDN übernimmt hierfür die Kosten.
Ebenfalls übernehmen wir die Kosten für die HPV-Impfung für Frauen (von 12 - 27 Jahre).
Zusätzlich tragen wir die Kosten für empfohlene Reiseimpfungen (siehe Auslandsimpfungen).
Impfberatung:
Ihre BKK VDN erstellt Ihnen kostenlos schriftliche Impfberatungen für das Inland und Ausland, die individuell für jede einzelne Reise ausgearbeitet werden.
Sie müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und uns diesen per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.
Download Fragebogen Inland
Download Fragebogen Ausland
Für Kinder und jugendliche Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Versicherte mit einer schweren Sehbeeinträchtigung oder Blindheit übernimmt Ihre BKK VDN die Kosten für die Brillengläser in Höhe der gültigen Festbeträge.
Unser Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre BKK VDN auch die Kosten für Kontaktlinsen und Kunststoffgläser.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Früherkennungsuntersuchungen (auch U-Untersuchungen genannt) gehören zum kostenlosen und freiwilligen Programm für die gesunde Zukunft Ihres Kindes. Bei jeder Untersuchung überprüft der von Ihnen gewählte Arzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt und trägt die Ergebnisse in ein gelbes "Untersuchungsheft für Kinder" ein.
Untersuchungsstufen:
U1: direkt nach der Geburt
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Das erweiterte Leistungsangebot Ihrer BKK VDN sieht zwei zusätzliche Untersuchungen vor, die U 10 (Grundschulcheck) findet im Alter von sieben bis acht Jahren und die U11 im Alter von neun Jahren statt. Die Untersuchungen beinhalten folgende Ziel- und Schwerpunkte:
Allergische Erkrankungen
Ernährungsberatung
Sozialisations- und Verhaltensstörungen
Sprachentwicklungsstörungen
Zahn-, Mund- und Kieferanomalien erkennen
Mit diesem Angebot schließen wir hier eine Lücke in dem Vorsorgeuntersuchungsplan.
Die Leistungen werden über die Krankenversicherungskarte abgerechnet.
Dieses erweiterte Leistungsangebot gilt nicht in allen Bundesländern. Bitte sprechen Sie uns an.
Zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr haben Jugendliche zusätzlich noch einen Anspruch auf die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Diese Untersuchung beinhaltet u. a. Störungen des Wachstums, Pubertätsentwicklung, artierielle Hypertonie und Auffälligkeiten des Skelettsystems.
Wichtige Information für Kunden aus NRW:
Ärzte melden der „Zentralen Stelle Gesunde Kindheit“ regelmäßig diejenigen Kinder, die an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teilgenommen haben. Sie tragen damit entscheidend dazu bei, dass die Vorsorge konsequent genutzt und eine mögliche Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkannt wird.
Die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit NRW (Land NRW) erkennt nach Abgleich der von den Ärzten gemeldeten Daten mit denen der Einwohnermeldeämter, welche Kinder die Früherkennung bislang nicht in Anspruch genommen haben. Die Eltern werden schriftlich informiert, wenn eine entsprechende Meldung nicht vorliegt bzw. die U-Untersuchung nicht durchgeführt wurde.
Leider gehen die Anschreiben des Landesinstitutes zu spät raus. D. h. die Eltern bekommen außerhalb der Toleranzgrenze (z. B. U7a 33.-38. Monat) die Aufforderung. Grds. ist eine Abrechnung der Leistung über Krankenversichertenkarte nicht mehr möglich.
Man hat sich jetzt aber wie folgt geholfen:
Westfalen-Lippe
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Abrechnung über KV-Karte außerhalb der Toleranzgrenzen möglich. Der Arzt kennzeichnet die Symbolnummer mit einem „T“. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Eltern das Schreiben des Landesinstituts vorlegen.
Nordrhein
Um die Untersuchung auch außerhalb der Toleranzgrenzen abrechnen zu können, hat die KV-Nordrhein in den oben beschriebenen Fällen erweiterte Toleranzgrenzen eingeführt. Nach Vorlage des Aufforderungsschreibens kann der Arzt innerhalb der neuen Toleranzgrenzen über KV-Karte abrechnen. Eine besondere Kennzeichnung der Symbolnummer ist nicht erforderlich.
„erweiterte“ Toleranzgrenzen in Nordrhein:
U5: 5. bis einschl. 8. Monat
U6: 9. bis einschl. 19. Monat
U7: 20. bis einschl. 32. Monat
U7a: 33. bis einschl. 42. Monat
U8: 43. bis einschl. 57. Monat
U9: 58. bis einschl. 70 Monat

Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Erwachsene einmal je Kalenderjahr, Kinder einmal je Kalenderhalbjahr) durch den Zahnarzt werden Zahnerkrankungen frühzeitig erkannt und können somit unter Schonung der Zahnsubstanz behandelt werden.
Konservierend-chirurgische Behandlungen wie:
- eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beratung
- einmaljährliche Zahnsteinentfernung
- Röntgenuntersuchung
- Zahnfüllungen
- Anästhesien
- Wurzelbehandlungen nach den vorgegebenen Richtlinien
- Entfernen der nichterhaltungswürdigen Zähne
- Individualprophylaxe bei Versicherten zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr
werden natürlich von Ihrer BKK VDN übernommen. Legen Sie dazu einfach Ihre Versichertenkarte in der Zahnarztpraxis vor!
Ausnahme: Aufwändigere plastische Füllungsmaterialien und Einlagefüllungen (Inlays) sind mit Mehrkosten verbunden, die mit dem Zahnarzt privat zu vereinbaren sind. Vor Behandlungsbeginn hat der Zahnarzt Ihnen eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung auszustellen.
Auch die medizinisch notwendige Behandlung einer Parodontoseerkrankung oder Kieferverletzung sowie Kiefergelenkserkrankung gehört zum Leistungsumfang Ihrer BKK VDN.
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!
Unser Tipp: Für die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt zahlen Sie keine Praxisgebühr!
An den Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Kronen, Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz (Regelversorgung) beteiligt sich die BKK VDN mit einem befundbezogenen Festzuschuss. Für eine nachweislich regelmäßige Zahnvorsorge erhält der Versicherte einen höheren Festzuschuss. Bei unzumutbarer finanzieller Belastung (Härtefälle) beteiligt sich die BKK VDN sogar mit dem doppelten Festzuschuss.
Für die Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz ("Regelversorgung") erstellt der Zahnarzt Ihnen einen kostenfreien Heil- und Kostenplan mit dem zahnmedizinischen Befund, der Regelversorgung, der tatsächlich vorgesehenen prothetischen Versorgung sowie den geschätzten Kosten. Unsere Versicherten haben die Möglichkeit sich einen weiteren kostenfreien Heil- und Kostenplan im Rahmen einer Zweitmeinung zum Kostenvergleich ausstellen zu lassen. Eine Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz ist durch die Krankenkasse genehmigungspflichtig. Legen Sie daher den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz Ihrer BKK VDN zur Leistungszusage vor. Für den jeweiligen Befund gibt es einen gesetzlich festgelegten Festzuschuss auf die Regelversorgung. Dieser Festzuschuss ist bei jeder Krankenkasse gleich.
Entscheiden Sie sich für eine aufwändigere oder andere Versorgung als die Regelversorgung, z. B. für einen implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion), dann erhalten Sie ebenfalls den Festzuschuss der bei der Regelversorgung angefallen wäre.
Seit dem 01.01.2005 ist die Bezuschussung für implantatgetragenen Zahnersatz durch die BKK VDN möglich. Eine Bezuschussung für die Versorgung mit Implantaten sowie deren Begleitleistungen darf jedoch durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erfolgen.
Wer regelmäßig, d. h. einmal kalenderjährlich, im Rahmen einer Vorsorge zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Der Festzuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie in den letzten fünf Jahren und um weitere 10%, wenn Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Versicherte unter 18 Jahren müssen einmal je Kalenderhalbjahr die Vorsorge in Anspruch genommen haben. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft (erhältlich bei Ihrem Zahnarzt) dokumentieren.
Für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist keine Praxisgebühr zu entrichten, auch dann nicht, wenn in derselben Sitzung eine Zahnsteinentfernung, eine Röntgenuntersuchung und eine Sensibilitätsprüfung der Zähne durchgeführt werden.
Die Barmenia Versicherung bietet Ihnen in Kooperation mit Ihrer BKK VDN eine Zusatzversicherung über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenkasse hinaus an, die im Falle eines notwendigen Zahnersatzes einen Großteil der verbleibenden Kosten deckt.
Zuzahlungen müssen von allen Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als „chronisch krank“ gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und
Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet. Die Belastungsgrenze verringert sich durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 7.008 €) und ggf. den Freibetrag für den Ehepartner bzw. den Lebenspartner bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ( 4.725 €).
Unser Tipp: Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zuviel gezahlte Beträge erstatten. Errechnen Sie bequem und einfach mit unserem Zuzahlungsrechner, ob Sie bereits zu viele Zuzahlungen entrichtet haben. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.
BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
TEL 02304 9826-0 • FAX 02304 9826-500 • MAIL info@bkk-vdn.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr